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Viva Engage – Full Energy Ahead – Wir für EnERgy Erlangen
Beginnen wir mit dem tariflichen Entgeltgrundsätzen und Methoden nach dem Entgeltrahmentarifvertrag (ERA TV) Bayern, als Grundlage für das Verständnis der Leistungsbeurteilung (LBU).
Entgeltgrundsätze und Methoden sind mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Der ERA TV kennt drei Entgeltgrundsätze, Leistungsentgelt, Zielentgelt und Zeitentgelt.
Bei uns gilt für den gesamten Betrieb SIEMENS Energy Erlangen der Entgeltgrundsatz „Zeitentgelt mit der Methode Leistungsbeurteilung“.
Arbeit im Zeitentgelt ist solche Arbeit, bei der die zur Ausführung der Arbeit notwendige Zeit wegen der Art der Arbeit vorher nicht festgelegt worden ist, weil sie nicht festgelegt werden kann, da sie nicht messbar ist. Messbare Arbeitsaufgaben haben durch einen anderen Entgeltgrundsatz entlohnt zu werden. Jeder Mitarbeiter hat einen Anspruch auf eine schriftlich formulierte Arbeitsaufgabe, die er in der Arbeitszeit auszuführen hat. In dieser Arbeitsaufgabe erbringt er in der Arbeitszeit ein Arbeitsergebnis (Arbeitsleitung). Das Arbeitsergebnis, in der dem Mitarbeiter zugewiesenen Arbeitsaufgabe, ist die Grundlage für die Leistungsbeurteilung. Die Leistungszulage ist in unserem Betrieb auf der Grundlage der Ergebnisse einer methodischen Leistungsbeurteilung festzusetzen. Dieses methodische Vorgehen geschieht durch Anwendung des Beurteilungsbogens. Dem Arbeitnehmer ist eine Kopie seiner Leistungsbeurteilung (Beurteilungsbogen) mit Angabe seiner Leistungszulage in Prozent auszuhändigen. Gemäß der geltenden Betriebsvereinbarung, ist das Ergebnis der Beurteilung ist dem Mitarbeiter im Rahmen eines Beurteilungsgesprächs durch die Führungskraft zeitnah zur Beurteilung und vor Umsetzung der Maßnahme zu erläutern. In diesem Gespräch ist auch ein Hinweis hinsichtlich der Erwartungen für den nächsten Beurteilungszeitraum und die gewünschten Verbesserungen zu geben (spätestens zum Ablauf des 6. Monats).
Die Leistungsbeurteilung hat mindestens einmal im Kalenderjahr zu erfolgen. Bewertet wird Art und Weise der Erbringung der Arbeit(sleistung) nach den Kriterien im Beurteilungsbogen.
Kritisiert wird nach wie vor sehr häufig die mangelnde Nachvollziehbarkeit der Beurteilung im Beurteilungsbogen, während sich der betriebliche Durchschnitt der LBU mittlerweile wieder im tariflichen Rahmen bewegt.
Was ist das eigentlich – Zeit? Dem Glücklichen schlug lange keine Stunde, bis zur Erfindung der mechanischen Zeitmessung im 13. Jahrhundert.
Bis dahin ging die Sonne auf und unter, die Jahreszeiten wechselten. Mit der technischen, industriellen Revolution im 18. Jahrhundert schließlich hielt der Takt der Maschinen Einzug in unser (Arbeits-)Leben. So ging es Jahr ein, Jahr aus, Maschinen wurden installiert, gestürmt und verbessert, mit samt den Arbeitsbedingungen.
Gelobt sei die Gleitzeit, sie erlaubt uns das Arbeitspensum in unserem Betrieb ungleichmäßig auf die Werktage zu verteilen.
Die große Freiheit für den Mitarbeiter, es ist weitestgehend ihm überlassen, wann er seine geschuldete Arbeitszeit erbringt.
Aber erfasse sie wohl möchte man dem geneigten Nutzer mitgeben, irgendwann wird irgendwer mit dir abrechnen wollen.
Und das ist nur allzu verständlich, in einem Betrieb, in dem das Entlohnungsprinzip Zeitentgelt herrscht.
Jede Stunde, ja jede Minute hat entlohnt, aber auch erbracht zu werden.
Endlich kein Leistungsdruck mehr, endlich – wirklich? Ja, rein formal sollte er der Vergangenheit angehören, wo Leistung ja nicht bezahlt wird, sondern Zeit.
Trenne sie wohl, die Arbeitszeit und die Gleitzeit von der Reisezeit. Die unproduktive Zeit der Reise, wird dir so vergütet wie Arbeitszeit, sie reduziert aber nicht die Arbeitszeit.
Ach Gleitzeit, du Produktive, wirst gern mit Reisezeit verquickt, doch einmal abgegolten ist sie dahin, die geschuldete Arbeitszeit.
Wo ist sie hin, die Zeit, unser knappstes Gut auf Erden, damit eine schöne verbleibende Winterzeit, zumindest aber Mahlzeit, am besten aber Freizeit. 😊
01.01.2026 (Donnerstag) – Neujahrstag, Brückentag ist Freitag, der 2. Januar
06.01.2026 (Dienstag) – Heilige Drei Könige; Brückentag ist Montag, der 5. Januar
03.04.2026 (Freitag) – Karfreitag
06.04.2026 (Montag) – Ostermontag
01.05.2026 (Freitag) – Tag der Arbeit
14.05.2026 (Donnerstag) – Christi Himmelfahrt; Brückentag ist Freitag, der 15. Mai
25.05.2026 (Montag) – Pfingstmontag
04.06.2026 (Donnerstag) – Fronleichnam; Brückentag ist Freitag, der 5. Juni
15.08.2026 (Samstag) – Mariä Himmelfahrt (gilt in Teilen Bayerns)
03.10.2026 (Samstag) – Tag der Deutschen Einheit
01.11.2026 (Sonntag) – Allerheiligen
25.12.2026 (Freitag) – 1. Weihnachtstag
26.12.2026 (Samstag) – 2. Weihnachtstag